Offenlegung Nachhaltigkeitsrisken

Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung

Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 5, Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

I. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unserer Versicherungsvermittlung

Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung durch die Top Versicherungs-Vermittler Service GmbH

Als ein zukunftsträchtig aufgestellter Versicherungsvermittler gehört eine verantwortungsvolle Betreuung in Versicherungsfragen zu unserem Selbstverständnis und Leitbild. 

Das Anbieten von passgenauem Versicherungsschutz und Erzielung einer hohen Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes Unternehmensziel. Basis für eine hohe Kundenzufriedenheit ist eine umfassende, gute Beratung. Dazu gehört das Angebot und die Empfehlung geeigneter – und falls unsere Kundinnen und Kunden dies wünschen – auch nachhaltiger (im Sinne der ESG Kriterien) Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsvermittlung.

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsvermittlung erfolgt in erster Linie über die Auswahl der Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte, die wir unseren Kundinnen und Kunden als für sie geeignet empfehlen. Als Makler holen wir für unsere Kundinnen und Kunden Angebote aus der Breite des Marktes ein.

Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition unserer Kundinnen und Kunden haben könnte. 

Im Einzelnen gehen wir dabei wie folgt vor:

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Empfehlung nachhaltiger Finanzprodukte

Bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten, die wir unseren Kundinnen und Kunden mit einer Präferenz für nachhaltige Anlagen empfehlen, werden Nachhaltigkeitsrisiken wie folgt berücksichtigt:

Gerne stellen wir Ihnen das Nachhaltigkeitskonzept der für Ihre Wünsche und Bedürfnisse als passgenau empfohlenen Versicherer auf Ihren Wunsch gesondert dar.

Wir sorgen ferner dafür, dass die Beraterinnen und Berater die jeweils von ihnen angebotenen nachhaltigen Produkte umfassend kennen und beurteilen können. Aktuelle Produktkenntnisse werden durch ein qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot vermittelt.

II. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Vergütungspolitik

Wir stellen bereits auf Grund gesetzlicher Vorgaben im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass die Leistung und Tätigkeit unserer Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert.
Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Versicherungsanlage- oder Altersvorsorgeprodukt zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.

III. Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsvermittlung

Wir berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung in der Versicherungsvermittlung.

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Versicherer) nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich.
Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Versicherer werden diese Aspekte aktuell nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt.
Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden.
Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.
Auf Wunsch der Kundin bzw. des Kunden stellen wir ihr/ihm die Auswirkungen – soweit möglich und falls vom Versicherer zur Verfügung gestellt – bis zum individuell empfohlenen Produkt dar.

Neben der allgemeinen Information des Versicherers zu dessen Strategie zur Berücksichtigung der Auswirkungen der Anlagen auf Nachhaltigkeitsrisiken beziehen wir uns dabei auch auf die vorvertraglichen Informationen des Versicherers zum jeweiligen Produkt.